- Es kursieren Meldungen, dass Preiserhöhungen für Strom und Gas im nächsten Jahr illegal sein sollen.
- Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Meldungen dementiert und erklärt, dass Preiserhöhungen nur dann verboten sind, wenn sie „ungerechtfertigt“ sind.
- Verbraucher werden dazu geraten, Widerspruch gegen die Preiserhöhungen der Grundversorger einzulegen, um ungerechtfertigte Preise zu erstatten.
Erhöhung der Strom- und Gaspreise: Ist das illegal?
Es kursieren Informationen über Preiserhöhungen für Strom und Gas im Jahr 2023, die illegal sein sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Berichte jedoch dementiert und erklärt, dass Preiserhöhungen nur dann verboten sind, wenn sie „ungerechtfertigt“ sind.
Was bedeutet „ungerechtfertigt“?
Ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind solche, die nicht durch höhere Kosten oder höhere Energiekosten gerechtfertigt werden können. Sie gelten als ungerechtfertigt, wenn sie über dem normalen Marktniveau liegen.
Was können Verbraucher tun?
Verbraucher können Preiserhöhungen der Grundversorger anfechten, um ungerechtfertigte Preise erstattet zu bekommen. Dies können sie tun, indem sie einen formellen Brief an den Grundversorger schicken. Darin sollte der Verbraucher die Gründe für die ungerechtfertigte Erhöhung nennen und eine Kopie seiner letzten Rechnung beifügen.
Was sind die Folgen eines Widerspruchs?
Wenn der Widerspruch gerechtfertigt ist, muss der Grundversorger den Preis senken oder die Rechnung zurückerstatten. Wird der Widerspruch abgelehnt, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde bei der nationalen Energieregulierungsbehörde einzureichen.
Was ist das Ergebnis?
Grundsätzlich sind Preiserhöhungen für Strom und Gas nicht rechtswidrig, solange sie nicht als ungerechtfertigt angesehen werden. Verbrauchern wird empfohlen, Preiserhöhungen anzufechten, um die ungerechtfertigten Preise erstattet zu bekommen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, hat der Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde bei der nationalen Energieregulierungsbehörde einzureichen.
Fazit
Der Bundesverband der Energieverbraucher (BEV) hat kürzlich in den Medien eine radikale Reaktion angeregt: Verbraucher sollten bereits gegen Preiserhöhungen der Grundversorger klagen. Diese Aussage hat einige Aufmerksamkeit erregt, obwohl sie nicht ganz korrekt ist.
In Wirklichkeit gibt es kein generelles Verbot von Preiserhöhungen für Strom und Gas im Jahr 2023. Wenn ein Energieversorger jedoch ungerechtfertigte Preiserhöhungen vornimmt, kann das Bundeskartellamt eingeschaltet werden. Verbraucher, die der Meinung sind, dass ihr Energieversorger ungerechtfertigte Preiserhöhungen vorgenommen hat, können sich an das Bundeskartellamt wenden.
Die Aussagen des BEV haben bei einigen Verbrauchern den Eindruck erweckt, dass es ein generelles Verbot von Preiserhöhungen gibt. Diese Behauptung ist jedoch nicht zutreffend. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Verbraucher im Falle einer ungerechtfertigten Preiserhöhung an das Bundeskartellamt wenden, um eine mögliche Rückerstattung zu erhalten. Es ist wichtig, dass die Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind, um das Beste aus ihren Energieverträgen herauszuholen.